Bauordnung

Der Vorstand des Territorialverbandes „Sächsische Schweiz“ der Gartenfreund e. V. hat am 27. Juli 2020 eine neue Ordnung über die Zustimmung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen in den Parzellen (Bauordnung) beschlossen und diese mit Schreiben vom 10. November 2020 dem Vorstand bekannt gegeben.

Der Geltungsbereich der Bauordnung ist um Terrassen, Frühbeetkästen und Hochbeete, Rankgitter, Gartenteiche und Kinderspielgeräte erweitert worden. Weiterhin sind Festlegungen zu mobilen Überdachungen, der zulässigen Höhe von Flachdächern, zu Photovoltaikanlagen, zur Verwendung von Mauersteinen und zum Verbot zur Aufstellung von PKW-Wohnanhängern neu aufgenommen worden.

Alle diese Baulichkeiten benötigen nunmehr auch eine Antragstellung und Zustimmung des Vorstandes. Die Bauordnung enthält dazu Vorgaben zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf. Dem Bauantrag ist in jedem Fall eine Lageskizze mit allen Baulichkeiten mit Maßangaben/Grenzabständen und des geplanten Bauvorhabens beizufügen.