Regelungen für Kleingärten - Rahmenkleingartenordnung

Der Gesamtvorstand des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V. hat eine neue Rahmenkleingartenordnung (RKGO) beschlossen. Sie ist (einschließlich der 4 Anlagen) Bestandteil der mit Ihnen abgeschlossenen Pachtverträge und damit insbesondere in den Bereichen Nutzung des Kleingartens, Bebauung im Kleingarten, Tierhaltung, Wege und Einfriedungen, Kompostierung und Entsorgung, persönliche Arbeitsleistungen und Verhalten in der Kleingartenanlage für alle Mitglieder unmittelbar wirksam und bindend.

Die RGKO wird seit Juni 2020 im Download-Bereich dieses Auftrittes zu Verfügung gestellt und ist seitdem für alle Mitglieder verfügbar. Eine Aushändigung der gedruckten Fassung erfolgt zu nächsten Mitgliederversammlung.

Umfangreiche Erläuterungen zur Rahmenkleingartenordnung des LSK finden Sie in der Zeitschrift „Gartenfreund“:

  • 06/2020: Was ist ein Kleingarten und was ist kleingärtnerische Betätigung?
  • 07/2020: Wer bewirtschaftet den Kleingarten und was ist kleingärtnerische Nutzung?
  • 08/2020: Welche Pflanzen sind im Kleingarten unzulässig? Mit welchen Abständen werden Obstgehölze gepflanzt?
  • 09/2020: Verbotener und zulässiger Pflanzenschutz
  • 10/2020: Zulässige Bebauung in den Kleingärten
  • 11/2020: Bauliche Anlagen und Tiere
  • 12/2020: Wege, Hecken und Zäune in einer KGO
  • 01/2021: Fachgerechte Kompostierung und Entsorgung
  • 02/2021: Die Pflicht mit den Pflichtstunden
  • 03/2021: Pflichten des Pächters