Hinweise zum Befahren des Neuweges und Pflege des Grabens

Auf dem Neuweg besteht ein generelles Verkehrsverbot. Das Befahren, Halten und Parken ist grundsätzlich nicht gestattet. Im Einzelfall wird das Befahren und Parken durch den Staatsbetrieb Sachsenforst auf Antrag genehmigt und ein Wegebenutzungsvertrag abgeschlossen. Die Fahrgenehmigung ist kostenpflichtig und nicht übertragbar. Die Fahrgenehmigung ist beim Befahren und Parken auf dem Neuweg gut sichtbar im Frontbereich des Fahrzeuges auszulegen.

Nach dem Entladen sollten Fahrzeuge generell auf den Parkplätzen abgestellt werden.

Bitte beachten Sie auch, dass Änderungen (wie z. B. das Kfz-Kennzeichen oder Wohnortwechsel) dem Staatsbetrieb Sachsenforst zur Aktualisierung des Vertrages mitzuteilen sind.

 

Kontaktdaten:

Staatsbetrieb Sachsenforst

Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz

Referat Betrieb/Dienstleistungen

An der Elbe 4

01814 Bad Schandau

Tel.: 035022 900-712

 

Der Graben und die Grünflächen zwischen Neuweg und der Gartenanlage sind durch die jeweiligen Pächter zu pflegen und von Unrat freizuhalten. Der Durchfluss von Regenwasser ist stets zu gewährleisten. Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat uns mitgeteilt, dass jegliche weitere Änderungen am Graben nicht zulässig sind.

Bestehende massive Grabeneinfassungen und -überdeckungen unterliegen auch keinem Bestandsschutz nach dem Bundeskleingartengesetz.

Zurück