Neue Regelungen für Kleingärten - Rahmenkleingartenordnung

Der Gesamtvorstand des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V. hat eine neue Rahmenkleingartenordnung (RKGO) beschlossen. Sie ist (einschließlich der 4 Anlagen) Bestandteil der mit Ihnen abgeschlossenen Pachtverträge und damit insbesondere in den Bereichen Nutzung des Kleingartens, Bebauung im Kleingarten, Tierhaltung, Wege und Einfriedungen, Kompostierung und Entsorgung, persönliche Arbeitsleistungen und Verhalten in der Kleingartenanlage für alle Mitglieder unmittelbar wirksam und bindend.

Die RGKO wird seit Juni 2020 im Download-Bereich dieses Auftrittes zu Verfügung gestellt und ist seitdem für alle Mitglieder verfügbar. Eine Aushändigung der gedruckten Fassung erfolgt im Mai 2021 (siehe Termine).

Bitte beachten Sie auch den Artikel unter Verein > Schaukasten > Seite kleingärtnerische Nutzung.

Der Vorstand des KGV Oberlohmen e. V. hat seinen Rundgang 2020 zur Einhaltung der Gemeinnützigkeit auf der Grundlage der neuen RKGO durchgeführt. Verstöße gegen die RKGO wurden Ihnen schriftlich mitgeteilt und Sie sind aufgefordert, die abzustellen (Nr. 7.6 RKGO).

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