Wasser und Elektroenergie

Die Wasser- und Elektroenergieversorgung unserer Parzellen erfolgt über die Gemeinschaftsanlagen des Vereins. Die Ordnungen zur Entnahme von Wasser und Elektroenergie aus der Gemeinschaftsanlage sind zu beachten und durch alle Mitglieder/Pächter einzuhalten.

Die Ablesung der Zählerstände erfolgt im Herbst bis zum 31.10. jedes Jahres. Soweit bis zu diesem Termin keine Ablesung erfolgte, sind die Zählerstände dem Vorstand bis zum 05.11. des Jahres mitzuteilen. Der konkrete Verbrauch wird mit der Jahresrechnung jedem Mitglied/Pächter in Rechnung gestellt.

Bei jedem Schaden an den Gemeinschaftsanlagen ist der Vorstand des Vereins sofort zu informieren: Erfolgt keine Information, werden Kosten für Reparaturen an den Gemeinschaftsanlagen nicht übernommen.

Mit Reparaturarbeiten an den Gemeinschaftsanlagen sind folgende Firmen zu beauftragen:

Elektroenergie

Elektro Neumann - Elektroinstallationen

Clara-Zetkin-Str, 4
01796 Pirna

Tel.: 03501 782 278

E-Mail: info@elektroneumann.de

Wasser

Matthias Kloo - Sanitär Heizung Klempnerei

Pestalozzistr. 2A
01847 Lohmen

Tel.: 03501 588 457

E-Mail: mkloo@t-online.de

Austausch des Wasserzählers

Wasserzähler müssen geeicht sein und dürfen nicht länger als 6 Jahre verwendet werden. Für sie muss eine Konformitätserklärung vorliegen (Mess- und Eichgesetz 2015).

Wasserzähler sind nach Ablauf der Eichfrist durch den Pächter zum Beginn des nächsten Jahres bis drei Wochen vor Wiederanstellen der Gemeinschaftsanlage selbst auszuwechseln. Dem Vorstand sind

- die Typenbezeichnung, - das Datum des Austausches,
- der Hersteller und - der Stand des alten Zählers und
- das Eichjahr des neuen Zählers - der Stand des neuen Zählers

mitzuteilen. Die Konformitätsbescheinigung ist im Original vorzulegen.

Das dafür benötigte Formular finden Sie auf unserer Homepage zum Ausdrucken.