Hinweise des Vorstandes

Kontakt zum Vorstand

per Mail   vorstand@garten-oberlohmen.de
Vorsitzender Uhlmann, David 0156 78 44 44 30
Stellvertreter Sommer, Steffen 0156 78 44 43 18
Finanzen Rennau, Patricia  
Schriftführerin Schorsch, Karin  
Gartenfachberater Raimo Hoffmann  

Weitere Beauftrage

Elektro
(Erstkontakt bei Havarien)
Kremer, Mike 0156 78 43 92 25
Wasser
(Erstkontakt bei Havarien)
Neubert, Udo 0162 49 12 827
stellv. Wasser Näther, Jürgen 0151 58 14 66 10
Pflege Homepage Kremer, Mike 0156 78 43 92 25
Vereinsheim Vermietung Karin Kählig 0152 37 34 31 84
Vermietung@garten-oberlohmen.de
Vereinsheim Pflege/Instandsetzung Hans-Christian Kawe  
stellv. Pflege/Instandsetzung Uwe Scholze  
Arbeitseinsatz z.Zt. durch Vorstand  
Datenschutzbeauftragter Thomas Hübner  

Ruhezeiten

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten (Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen vom 11.11.1992).

Von Montag bis Sonnabend sind ruhestörenden Haus-, Hof- und Gartenarbeiten in den Zeiten von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr (Sonnabends bis 8.00 Uhr) zu unterlassen (Polizeiverordnung der Gemeinde Lohmen vom 02.06.2015).

BEIDE REGELUNGEN GELTEN GANZJÄHRIG !

Heckenschnitt

Das Abschneiden von Hecken, Gebüsche und andere Gehölze ist vom 1. März bis zum 30. September des Jahres verboten. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (Bundesnaturschutzgesetz vom 29.06. 2009)

Entsorgung pflanzlicher Abfälle

Pflanzliche Abfälle dürfen grundsätzlich nur durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, entsorgt werden. Ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten und nur in Ausnahmefällen zu bestimmten Zeiten mit Genehmigung der Gemeinde Lohmen möglich. (Sächsische Pflanzenabfallverordnung vom 25.09. 1994)

Der Vorstand ist über das Vorliegen einer Genehmigung zu informieren.

Pächterwechsel

Über die vorgesehene Abgabe eines Gartens sollte der Vorstand zeitnah informiert werden. Ein Informationsblatt zum Ablauf und Pflichten beim Pächterwechsel stellt der Vorstand zur Verfügung.
Es wird gebeten, bei der Suche von Nachpächtern eigene Initiativen zu ergreifen (Anzeigen, Aushänge, u. ä.). Der Vorstand kann auf Wunsch durch Aushang und Interneteintrag  die Suche unterstützen.

Rasenschnitt vor den Gärten

Der Rasenschnitt vor dem eigenen Garten ist aufgrund der Anliegerpflichten durch jeden Gärtner selbst zu erledigen. Dies kann nicht über Arbeitseinsätze geltend gemacht werden.

Parken auf dem Neuweg

Das Parken auf dem Neuweg ist nur durch die angrenzenden Parzellen gestattet und wenn eine Parkgenehmigung vom Forstamt erteilt wurde.