Hinweise des Vorstandes
Kontakt zum Vorstand
per Mail | vorstand@garten-oberlohmen.de | |
Vorsitzender | Uhlmann, David | 0156 78 44 44 30 |
stellv. Vorsitzender | Sommer, Steffen | 0156 78 44 43 18 |
Kassiererin | Rennau, Patricia | |
Schriftführerin | Schorsch, Karin | |
Fachberaterin | Manja Lemmen |
Weitere Beauftrage
Elektro (Erstkontakt bei Havarien) |
Kremer, Mike | 0156 78 43 92 25 |
Wasser (Erstkontakt bei Havarien) |
Neubert, Udo | 0162 49 12 827 |
stellv. Wasser | Näther, Jürgen | 0151 58 14 66 10 |
Pflege Homepage | Kremer, Mike | 0156 78 43 92 25 |
Vereinsheim Vermietung | Karin Kählig | 0152 37 34 31 84 Vermietung@garten-oberlohmen.de |
Vereinsheim Pflege/Instandsetzung | Hans-Christian Kawe | |
stellv. Pflege/Instandsetzung | Uwe Scholze | |
Arbeitseinsatz | z.Zt. durch Vorstand | |
Datenschutzbeauftragter | Thomas Hübner | |
Fachberater | Raimo Hoffmann |
Ruhezeiten
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten (Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen vom 11.11.1992).
Von Montag bis Sonnabend sind ruhestörenden Haus-, Hof- und Gartenarbeiten in den Zeiten von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr (Sonnabends bis 8.00 Uhr) zu unterlassen (Polizeiverordnung der Gemeinde Lohmen vom 02.06.2015).
BEIDE REGELUNGEN GELTEN GANZJÄHRIG !
Heckenschnitt
Das Abschneiden von Hecken, Gebüsche und andere Gehölze ist vom 1. März bis zum 30. September des Jahres verboten. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (Bundesnaturschutzgesetz vom 29.06. 2009)
Entsorgung pflanzlicher Abfälle
Pflanzliche Abfälle dürfen grundsätzlich nur durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, entsorgt werden. Ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten und nur in Ausnahmefällen zu bestimmten Zeiten mit Genehmigung der Gemeinde Lohmen möglich. (Sächsische Pflanzenabfallverordnung vom 25.09. 1994)
Der Vorstand ist über das Vorliegen einer Genehmigung zu informieren.
Pächterwechsel
Über die vorgesehene Abgabe eines Gartens sollte der Vorstand zeitnah informiert werden. Ein Informationsblatt zum Ablauf und Pflichten beim Pächterwechsel stellt der Vorstand zur Verfügung.
Es wird gebeten, bei der Suche von Nachpächtern eigene Initiativen zu ergreifen (Anzeigen, Aushänge, u. ä.). Der Vorstand kann auf Wunsch durch Aushang und Interneteintrag die Suche unterstützen.
Rasenschnitt vor den Gärten
Der Rasenschnitt vor dem eigenen Garten ist aufgrund der Anliegerpflichten durch jeden Gärtner selbst zu erledigen. Dies kann nicht über Arbeitseinsätze geltend gemacht werden.
Parken auf dem Neuweg
Das Parken auf dem Neuweg ist nur durch die angrenzenden Parzellen gestattet und wenn eine Parkgenehmigung vom Forstamt erteilt wurde.