Wasser und Elektroenergie
Die Wasser- und Elektroenergieversorgung unserer Parzellen erfolgt über die Gemeinschaftsanlagen des Vereins. Dazu wurden mit der
und mit der
klare Regelungen zum Bezug und zur Versorgung, zu den Gemeinschaftanlagen und zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder und des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung beschlossen, die durch alle Mitglieder/Pächter einzuhalten sind.
Zur Gewährleistung der erforderlichen Vorauszahlungen werden von jedem Neumitglied/Neupächter eine Vorauszahlungspauschale (aktuell: 85,00 €) beim Eintritt in den Verein erhoben.
Die Ablesung der Zählerstände erfolgt im Herbst bis zum 31.10. jedes Jahres. Der konkrete Verbrauch wird mit der Jahresrechnung jedem Mitglied/Pächter in Rechnung gestellt.
Hinweise zu Reparaturen an den Gemeinschaftsanlagen
Bei jedem Schaden an den Gemeinschaftsanlagen ist der Vorstand des Vereins sofort zu informieren:
Elektroenergie | Mike Kremer | Tel.: 01575 1424679 |
Wasser | Udo Neubert Vertreter: Jürgen Näther |
Tel.: 0162 4912827 wird nachgeliefert |
Erfolgt keine Information, werden Kosten für Reparaturen an den Gemeinschaftsanlagen nicht übernommen.
Mit Reparaturarbeiten an den Gemeinschaftsanlagen sind folgende Firmen zu beauftragen:
Elektroenergie
Gasthofsweg 9
01847 Lohmen
Tel.: 03501 / 467834 o. 0162 2891542
Wasser
Lohmener Straße 42a
01829 Wehlen
Tel.: 035024 / 70388 o. 0162 9178636
Beide Firmen sind vertraglich gebunden und mit den notwendigen Zugangsberechtigungen/Schlüsseln zu den Anlagen ausgestattet . Der Verein bezahlt ausschließlich von diesen Firmen erstellte Rechnungen. Wer ein andere Firma beauftragt, trägt die Kosten auch für Reparaturen an der Gemeinschaftsanlage selbst.
Hinweise zum Austausch von Wasserzählern
Wasserzähler müssen geeicht sein und dürfen nicht länger als 6 Jahre verwendet werden. Es ist zwingend der Ablauf der Eichung zu beachten. Für Wasseruhren muss eine Konformitätserklärung vorliegen (Mess- und Eichgesetz 2015).
Wasserzähler sind nach Ablauf der Eichfrist durch den Pächter zum Beginn des nächsten Jahres bis drei Wochen vor Wiederanstellen der Gemeinschaftsanlage selbst auszuwechseln. Dem Vorstand sind
- die Typenbezeichnung,
- der Hersteller und
- das Eichjahr des neuen Zählers sowie
- das Datum des Austausches,
- der Stand des alten Wasserzählers und
- der Stand des neuen Wasserzählers
mitzuteilen. Die Konformitätserklärung ist vorzulegen.