Wasser und Elektroenergie

Die Wasser- und Elektroenergieversorgung unserer Parzellen erfolgt über die Gemeinschaftsanlagen des Vereins. Dazu wurden mit der

und mit der

klare Regelungen zum Bezug und zur Versorgung, zu den Gemeinschaftanlagen und zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder und des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung beschlossen, die durch alle Mitglieder/Pächter einzuhalten sind.

Zur Gewährleistung der erforderlichen Vorauszahlungen werden von jedem Neumitglied/Neupächter eine Vorauszahlungspauschale (aktuell: 85,00 €) beim Eintritt in den Verein erhoben.

Die Ablesung der Zählerstände erfolgt im Herbst bis zum 31.10. jedes Jahres. Der konkrete Verbrauch wird mit der Jahresrechnung jedem Mitglied/Pächter in Rechnung gestellt.

Hinweise zu Reparaturen an den Gemeinschaftsanlagen

Bei jedem Schaden an den Gemeinschaftsanlagen ist der Vorstand des Vereins sofort zu informieren:

Elektroenergie Mike Kremer Tel.: 01575 1424679
Wasser Udo Neubert
Vertreter:
Jürgen Näther
Tel.: 0162 4912827

wird nachgeliefert

Erfolgt keine Information, werden Kosten für Reparaturen an den Gemeinschaftsanlagen nicht übernommen.

Mit Reparaturarbeiten an den Gemeinschaftsanlagen sind folgende Firmen zu beauftragen:

Elektroenergie

Hans Jürgen Schwaß - Elektroinstallationen

Gasthofsweg 9
01847 Lohmen

Tel.: 03501 / 467834 o. 0162 2891542

Wasser

Mike Hoffmann - Sanitär Heizung Klempnerei

Lohmener Straße 42a
01829 Wehlen

Tel.: 035024 / 70388 o. 0162 9178636

Beide Firmen sind vertraglich gebunden und mit den notwendigen Zugangsberechtigungen/Schlüsseln zu den Anlagen ausgestattet . Der Verein bezahlt ausschließlich von diesen Firmen erstellte Rechnungen. Wer ein andere Firma beauftragt, trägt die Kosten auch für Reparaturen an der Gemeinschaftsanlage selbst.

Hinweise zum Austausch von Wasserzählern

Wasserzähler müssen geeicht sein und dürfen nicht länger als 6 Jahre verwendet werden. Es ist zwingend der Ablauf der Eichung zu beachten. Für Wasseruhren muss eine Konformitätserklärung vorliegen (Mess- und Eichgesetz 2015).

Wasserzähler sind nach Ablauf der Eichfrist durch den Pächter zum Beginn des nächsten Jahres bis drei Wochen vor Wiederanstellen der Gemeinschaftsanlage selbst auszuwechseln. Dem Vorstand sind

  • die Typenbezeichnung,
  • der  Hersteller und
  • das Eichjahr des neuen Zählers sowie
  • das Datum des Austausches,
  • der Stand des alten Wasserzählers und
  • der Stand des neuen Wasserzählers

mitzuteilen. Die Konformitätserklärung ist vorzulegen.